Die 2026 gegründete Vereinigung für Polizeirecht (VPR) soll dem wissenschaftlichen Austausch zu Themen des Polizeirechts dienen. Sie will die wissenschaftliche Behandlung aller das Polizeirecht betreffenden Fragen fördern. Inhaltlich geht es dabei um das allgemeine Gefahrenabwehrrecht, die Gebiete des Besonderen Polizeirechts (insbesondere Versammlungsrecht, Waffenrecht und öffentliches Vereinsrecht) und das strafprozessuale Eingriffsrecht. Die Vereinigung wird dazu künftig eine Jahrestagung (Polizeirechtstagung) ausrichten und einen daran anknüpfenden Tagungsband herausgeben.
Mitglied in der VPR kann werden, wer ein Studium mit juristischem Schwerpunkt abgeschlossen hat (insbesondere Rechtswissenschaft, Polizei- oder Verwaltungsstudium) und sich entweder wissenschaftlich haupt- oder nebenamtlich in der Lehre an einer Hochschule und/oder in der Forschung mit dem Polizeirecht befasst oder zum Dr. iur. promoviert wurde und hauptberuflich auf dem Gebiet des Polizeirechts tätig ist oder das zweite juristische Staatsexamen oder einen Master mit juristischem Schwerpunkt im Bereich Polizei oder Verwaltung erworben hat und hauptberuflich mit dem Polizeirecht intensiv befasst ist.